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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anerkennung Durch den Auftragerteiler erkennt der Auftraggeber, kurz AG die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-Bedingungen der Fa. Zeiser Diamanttechnik an. Abweichungen bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
Durch Auftragserteilung erkennt der AG die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Mündliche Absprachen mit Angestellten/Arbeitern des Unternehmens gelten als unverbindlich. 
Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsleitung.

3. Einmessen und Anzeichnen der Stellen, an denen gebohrt, gesägt, abgebrochen oder hydraulisch gepresst werden soll, hat rechtzeitig vom AG zu erfolgen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der AG, dass die von uns auszuführenden Arbeiten, basierend auf den angezeichneten Arbeitsstellen, unter Berücksichtigung der allgemeinen und baustatischen Sicherheit, erfolgen können. Hiervon ausgenommen sind Abbrucharbeiten.

4. Absichern der Arbeitsstellen Auf Verlangen des AN hat der AG zur Sicherung des Arbeitsbereiches, im Interesse der Arbeitssicherheit, Arbeitskräfte auf seine Kosten im geforderten Maß bereitzustellen.

5. Haftung für Schäden, die durch das Zerteilen und/oder Zerkleinern (hydr. Pressen) in Beton und/oder Mauerwerk entstanden sind, sowie durch das Bohren und/oder Schneiden mit Diamantwerkzeugen die auf schuldhaftes Verhalten von Personal und/oder Einrichtungen der Firma Zeiser Diamanttechnik zurückzuführen sind, haften wir im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Für Schäden und Folgeschäden, die sich am nicht fachgerechten Einmessen und der Lage der jeweiligen Arbeitsstelle ergeben, z. B. Durchtrennen von Bewehrungen, tragenden Elementen, Kabeln, Heizungs-, Lüftungs-, Ver- und Entsorgungsleitungen usw. an sichtbaren oder versteckten Stellen resultierenden Folgeschäden, haftet allein der AG. Siehe Punkt 3. Der AG haftet für die Tätigkeiten der von ihm bereitgestellten Sicherheits- und Arbeitskräfte (Punkt 4).

6. Arbeitsunterbrechung Höhere Gewalt und eventuelle Schäden an Maschinen und Ausrüstung der Firma Zeiser Diamanttechnik , die während oder vor Arbeiten auftreten, berechtigen den AN zur zeitweiligen Unterbrechung des Auftrages ohne Regressanspruch des AG.

7. Nachforderungen, Rücktritt Entsprechen die vorgefundenen Verhältnisse bei Beginn der Arbeit nicht denen, die im Angebot oder sonst vereinbart wurden, sind wir berechtigt, Wartezeiten, Vorbereitungsarbeiten und nutzlose An- und Abfahrtskosten zu berechnen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

8. Wasser, Strom, Gerüste Vom AG sind Strom und Wasser in ausreichender Menge, in max. 50m Entfernung, zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dabei sind folgende Daten zu gewährleisten: Wasserdruck mind. 3bar bei ½ Zoll Anschluss. Stromanschluss Baustromverteilung mit FI, 220V/16A und CEE 5pol, 3P+PE 32A6 - 400V.

9. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen erfolgt nach unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Aufmassen. Sollten Baustellenverhältnisse nicht denen entsprechen, die zum Zeitpunkt der Preisanfrage gegeben waren, oder falsche Angaben für die Erstellung eines Angebots seitens des AG gemacht worden sein, ist der AN auch im Falle der Festpreisvereinbarung berechtigt den Mehr- oder Minderaufwand nach aktueller Preisliste zu berechnen. Bei längerfristigen Arbeiten erstellen wir wöchentlich eine Teilrechnung. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Kalendertagen ohne Abzug.  Alle Preise unserer Preisliste verstehen sich zuzüglich MwSt. Bei säumiger Zahlung und mangelnder Sicherheitsleistung erlischt die Leistungspflicht des AN. Im Falle der Entziehung eines Auftrages trotz mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung seitens des AG ist der AN berechtigt, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den Ausfall in Rechnung zu stellen.

10. Genehmigungen für die Durchführung der Tätigkeiten hat der AG auf seine Kosten einzuholen (z. B. Statiker, Planung,  Straßensperrungen usw.).

11. Gerichtsstand Göppingen